By Minami Himemiya (Own work) [CC-BY-SA-3.0 (www.creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Commons |
Was technisch möglich ist, wird auch gemacht. Das ist eine Weisheit uns der technische Fortschritt lehrt. Umso wichtiger ist es da, einen verantwortungsvollen Umgang mit dem technisch Machbaren zu finden.
Diese Auseinandersetzung fand heute im Bundestag statt, mit eher mäßigem Erfolg. „Die PID ist erlaubt“, war die erste Stellungnahme, die ich heute Nachmittag las. Dem ist nicht so. Nach dem nun angenommenen Gesetzesentwurf bleibt die PID verboten. Sie wird nur in ganz bestimmten Fällen erlaubt. Welche Fälle das sind, steht noch nicht fest. Dies wurde in die Hände von so genannten Ethikkommissionen gelegt.
Nun sieht die zukünftige Rechtslage wohl so aus, dass es zukünftig Paaren erlaubt sein wird, Embryos vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf genetische Defekte untersuchen zu lassen, wenn ein großes Risiko einer schweren Erbkrankheit vorliegen. Die unbestimmten Rechtbegriffe zu klären, das überlässt man lieber der Ethikkommission.
Das Thema PID ist in Deutschland nicht zuletzt durch die Geschichte hoch emotional belastet. Rein wissenschaftlich geht es um die Untersuchung eines Zellhaufens. Ob dieser Zellhaufen ein Mensch ist und ob damit Art. 1 des Grundgesetztes greift, das ist eine Glaubensfrage. Klar ist auch, es steht keinem Menschen zu, zu entscheiden, welches Leben lebenswert ist oder nicht. In sofern darf die PID nicht verboten sein, da gesetzliche Regelungen in einem sekulären Staat wie Deutschland nicht auf religiösen Überzeugungen beruhen dürfen.
Geht es denn wirklich um die Frage, ab wann der Mensch ein Mensch ist? Oder geht es vielmehr um die Frage, ob Paaren nicht das Recht auf ein gesundes Kind zugestanden werden muss?
Diese Entscheidung ist schwer zu treffen. Wahrscheinlich ist es von Allem etwas. In sofern ist es gut, strenge Maßstäbe an die Anwendung der PID anzulegen. Aber, wer die künstliche Befruchtung zulässt, muss zwingend auch die PID in gewissen Grenzen zulassen. Und er muss seinen Bürgern auch ein Mindestmaß an Verantwortungsbewusstsein zugestehen.
Letztendlich ist die PID an sich nicht verwerflich oder böse. Verwerflich kann nur sein, wozu sie angewendet wird. Daher wäre es besser gewesen die PID zu erlauben und nicht zu verbieten. Es bleibt zu hoffen, dass man im Alltag in deutschen Kinderwunschzentren einen verantwortungsvollen Umgang mit der PID pflegt. Den blonden, blauäugigen Engel auf Bestellung darf und wird es nie geben. Aber warum, sollte man ein Embryo einpflanzen, von dem man genau weiß, es wird absterben oder es ist nicht überlebensfähig? Das wäre grausam vor allem den werdenden Eltern gegenüber.
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