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Freitag, 2. Dezember 2011

FDP buhlt um zu Guttenberg

In einem, in der Augsburger Allgemeinen abgedruckten Briefes läd niederbayerische FDP-Politiker Gerhard Drexler Karl Theodor zu Guttenberg zum Eintritt in die Partei ein.

Allerdings hat er sich da wohl nicht mit den FDP Granden abgesprochen. Die finden die Idee nicht sonderlich gut. Die Landesvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stellte fest: „Guttenberg ist CSU-Mitglied. Punkt. Ende der Debatte“.


Den Wähler dürfte da allerdings interessieren, worum geht es denn der FDP? Um politische Inhalte wohl kaum. Hier geht es wohl entweder darum, koste es, was es wolle Aufmerksamkeit zu heischen, oder mit Hilfe von zu Guttenberg aus dem Tal der Umfragen hinaus möchte. Also letztendlich nicht um Inhalte, sondern um Machterhalt. Liebe FDP, damit schafft ihr Vertrauen.

UPDATE:

Am 02.12.2011 berichtete web.de die von zu Guttenberg ins Spiel gebrachte Neugründung einer Partei würde in großen Teilen der Bevölkerung auf Interesse stoßen. Laut einer Umfrage wollten ca. 50% zu Guttenberg nicht mehr in der Politik sehen. 43% wünschten ihn jedoch so schnell wie möglich zurück auf die politische Bühne.

Nach dem aktuellen Deutschlandtrend könnte jeder Fünfte sich vorstellen, eine solche Partei zu wählen. 75% seien jedoch kategorisch gegen eine solche Partei.

Mit anderen Worten zu Guttenberg könnte mit der Gründung einer eigenen Partei auf Anhieb etwa 20% der Stimmen bekommen. (sehr theoretisch gerechnet und sicher ziemlich unwahrscheinlich) Gehen wir davon aus, dass die Stimmen aus dem CDU/CSU Lager kämen, wäre das eine spannende Option.

Zu Guttenberg als Lafontaine der CDU/CSU? Das wäre Realsatire!

Dienstag, 11. Oktober 2011

Der Staatstrojaner - Update

By User:Mattes (Own work) [Public domain],
via Wikimedia Commons

Das war ja zu erwarten. Da hat die Enthüllung des CCC am gestrigen Sonntag den 09.10.2011 mal ordentlich für Wellen gesorgt. Es ist auch ein Skandal, dass in Deutschland ein so genannter Staatstrojaner eingesetzt wird, um die eigenen Bürger auszuschüffeln.


Was ist neu:

Mittlerweile hat das LKA Bayern zugegeben, dass der analysierte Trojaner von ihnen eingesetzt wurde. Es ist also kein Bundestrojaner, wohl eher ein Staatstrojaner mit blau weißem Zaumzeug.

Nach Darstellung des bayrischen Innenministeriums wurde jedoch kein geltendes Recht gebrochen. Die Überwachung war per richterlichen Beschluss genehmigt und bezog sich ausschließlich auf die Kommunikation. So zumindest die Behauptung des Bayrischen Innenministers.

Der Anwalt des Betroffenen sieht das allerdings anders. Auch das LG Landshut stellt in seinem Beschluss vom 20.01.2011 fest, dass die Überwachungsmaßnahme in soweit rechtswidrig war, als dass im Abstand von 30 Sekunden Screenshots angefertigt wurden. Dieses Vorgehen entbehre jeglicher rechtlicher Grundlage, so das LG Landshut.

Nachzulesen ist das Ganze beim Law Blog.

Festzuhalten bleibt, dass es mehr als bedenklich ist, wenn der bayrische Innenminister Sachverhalte abstreitet, die bereits richterlich als unzulässig erklärt wurden. In dem Fall ging es um einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Entweder hat der beschlussfassende Richter von dem eventuellen Warenangebot des Verdächtigen etwas zu viel genascht und sich die Screenshots eigebildet oder IM Herrmann lügt. Letzter Möglichkeit dürfte bei Weitem die realistischere Variante sein.

In einem Rechtsstaat sollte das eigentlich nicht vorkommen und wenn, dann sollte es eigentlich den Kopf des Herrn Herrmann kosten. Warten wir mal ab, wie viel von unserem Rechtsstaat noch übrig ist. Ein kennzeichnendes Merkmal eines Rechtsstaates ist, dass die Gesetze auch für die Organe des Staates selbst gelten. Wir werden sehen, ob sie das auch in Bayern tun. Nun haben sie nicht nur ein Problembär, nun haben sie auch ein Problempferd.