Laut
einer Meldung der BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg beträgt die
Strahlung am Zwischenlager Gorleben nach Berechnungen der
Staatsanwaltschaft Lüneburg 0,294 Milli-Sievert pro
Jahr (mS/a). Damit läge der errechnete Wert über dem Eingreifwert
von 0,27 mS/a.
Ab dem Erreichen
des Eingreifwertes sind alle weiteren Einlagerungen in das
Zwischenlager Gorleben zu unterlassen. Der Grenzwert für den Betreib
des Lagers liegt bei 0,3 mS/a. Dieser Grenzwert wurde beinahe
erreicht.
Das bedeutet,
nach Berechnungen der Staatsanwaltschaft Lüneburg ist die
Kapazitätsgrenze des Zwischenlagers erreicht.
Sollte diese
Meldung den Tatsachen entsprechen, würde dies bedeuten, dass alle
Castoren, die auf dem Weg ins Zwischenlager sind, dort nicht
eingelagert werden dürften. Sie müssten dann in ein anderes
Zwischenlager umgeleitet werden.
Die
Staatsanwaltschaft Lüneburg war bisher nicht zu einer Stellungnahme
zu erreichen.
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