Montag, 28. November 2011

Strahlengrenzwerte in Gorleben überschritten

Laut einer Meldung der BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg beträgt die Strahlung am Zwischenlager Gorleben nach Berechnungen der Staatsanwaltschaft Lüneburg 0,294 Milli-Sievert pro Jahr (mS/a). Damit läge der errechnete Wert über dem Eingreifwert von 0,27 mS/a.

Ab dem Erreichen des Eingreifwertes sind alle weiteren Einlagerungen in das Zwischenlager Gorleben zu unterlassen. Der Grenzwert für den Betreib des Lagers liegt bei 0,3 mS/a. Dieser Grenzwert wurde beinahe erreicht.

Das bedeutet, nach Berechnungen der Staatsanwaltschaft Lüneburg ist die Kapazitätsgrenze des Zwischenlagers erreicht.

Sollte diese Meldung den Tatsachen entsprechen, würde dies bedeuten, dass alle Castoren, die auf dem Weg ins Zwischenlager sind, dort nicht eingelagert werden dürften. Sie müssten dann in ein anderes Zwischenlager umgeleitet werden.

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg war bisher nicht zu einer Stellungnahme zu erreichen.

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